Derzeit bezahlen üblicherweise die gesetzlichen Krankenkassen nach Antragstellung einen Teil der Akupunkturbehandlung. Der Antrag zur vollen oder teilweisen Kostenübernahme kann von mir, der behandelnden Ärztin, gestellt werden.
Am besten klärt sich die Verfahrensweise und Weiteres in einem Gespräch mit mir.
|